Gerichtsverfahren gegen die Revolutionäre
zuletzt aktualisiert: 11.05.2007
Der Kommandierende General der königlich-bayerischen Truppen in der Pfalz, Fürst von Thurn und Taxis, ließ die bayerischen Staatsangehörigen, die in Baden inhaftiert worden waren, in die Pfalz bringen, damit sie dort vor ein ordentliches Gericht gestellt werden konnten. Damit wurden sie den gefürchteten Standgerichten in Rastatt entzogen. Es handelte sich um 166 Pfälzer. In Mainz wurde im Frühjahr 1850 eine Reihe von Teilnehmern am pfälzischen Aufstand in mehreren Prozessen vor Gericht gestellt. Die Angeklagten setzten ihre ganze Hoffnung auf die Geschworenen. Die Bevölkerung hatte großes Vertrauen in das aus der französischen Zeit stammende Gerichtswesen, mit öffentlichen Verfahren und gewählten Geschworenen. Die meisten Angeklagten wurden freigesprochen. Etliche Freischärler waren in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, hatten sich jedoch ins Ausland retten können. Amnestien ermöglichten ihnen in den 1860er Jahren die Rückkehr in die Heimat.
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